Gehölzwertermittlung:
Die Wertermittlung von Gehölzen erfolgt nach dem Sachwertverfahren "Methode Koch".
Beispiele hierfür:
Wertgutachten Ihres Baumbestandes bei
- Grundstücksverkäufen
- Enteignungen
- Umwandlung
- Sturmschäden
Ausgangspunkt für die Wertermittlung Ihres Baumbestandes ist der BGB § 94.
Dieser besagt, dass "Bäume wesentliche Bestandteile des Grundstücks" sind. Die Zerstörung, Beschädigung oder Entnahme von Bäumen bedeutet einen Eingriff in die Substanz des Grunstücks und mindert deshalb den Wert des Grunstückes.
Ausschlaggebend ist die Funktion des Gehölzes auf dem Grundstück.